A 59 Erörterungstermin

Planungsbehörde hält an Hochtrasse fest: Das Verkehrsministerium scheint noch immer keine Machbarkeitsstudie zur Tunnellösung in Auftrag gegeben zu haben. Eine geeignete Fahrradinfrastruktur ist unter den gegebenen Plänen wohl nicht angedacht.

Am 19. April endete der Erörterungstermin zur Planfeststellung des geplanten sechsstreifigen Ausbaus der A 59 von der Innenstadt bis zur Anschlussstelle Duisburg-Marxloh.
Im Vorfeld waren rund 1300 Einwendungen und Stellungnahmen dazu beim Fernstraßenbundesamt eingegangen, deren Verfasser*innen eingeladen waren, dem FBA als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ihre Belange vorzutragen. Vor Ort gezählt wurden rund 150 Teilnehmende, davon rund 100 Privatpersonen. Die übrigen Anwesenden vertraten insgesamt zehn anerkannte Vereinigungen und Träger öffentlicher Belange. Auch die Vorhabenträgerin, die Autobahn GmbH des Bundes, war mit Vertreter*innen der Niederlassung Rheinland zugegen.

Vier Tage war nun Zeit, Einwendungen durch einen persönlichen Redebeitrag nochmals zu bekräftigen. In der Erörterung, die insgesamt 25 Stunden Sitzungszeit über vier Tage verteilt andauerte, wurden im Schwerpunkt die Themen Variantenuntersuchung, Abschnittsbildung, Stadtentwicklung und die privaten Belange der betroffenen Bürger*innen besprochen. In rund 80 Wortbeiträgen erörterten Bürger*innen, Verbände und städtische Ämter und Institutionen ihre Gründe, die mehrheitlich gegen die von der Autobahn-GmbH favorisierten Hochlage sprechen.

Die Stadt Duisburg hat -wie auch viele Bürger*innen- ihre Forderungen nochmals vorgebracht und unter Beteilung verschiedener Fachbereiche mit Nachdruck untermauert. Neben einer Überdeckelung der in Troglage verlaufenden Trasse in Hamborn und der Tunnellage in Meiderich wurde auch die Teilung der Planfeststellung in mindestens zwei Abschnitte mündlich begründet. Zudem wurde nochmals verdeutlicht, dass die Anbindung des Hafens während des Ausbaus, auch bei den phasenweise unvermeidlichen Sperrungen von Anschlussstellen an der A 59, jederzeit sichergestellt ist.

Darüber hinaus wurde erneut dargestellt, welche gravierenden Auswirkungen die Umsetzung der aktuellen Planungen der Autobahn-GmbH auf die Lebensqualität der unmittelbar betroffenen Anwohnenden haben wird, insbesondere aufgrund der geplanten Erhöhung der Lärmschutzwände und der Verbreiterung der Hochtrasse und der dadurch deutlichen Annäherung der Trasse an die bestehende Wohnbebauung.

„Wir haben der AdB mit Nachdruck deutlich gemacht, dass die ursprünglichen Planungen mit uns nicht zu machen sind. Die AdB ist nun in der Pflicht, zu reagieren und Lösungen zu finden“, sagte Oberbürgermeister Sören Link.

Von großer Bedeutung ist hierbei zudem, dass aus Sicht der Stadt Duisburg, ohne nachvollziehbare Begründung, eine falsche Entwurfsklasse für die A 59 gewählt wurde. Die A 59 ist eindeutig eine Stadtautobahn, für die ganz andere Kriterien gelten. Danach könnte die Trasse um rund 5 Meter schmaler werden. Das hätte deutlich geringere Eingriffe in das Stadtbild zur Folge und würde die Kosten in zweistelliger Millionenhöhe mindern.

Martin Linne, Dezernent für Stadtentwicklung, Mobilität und Sport, zeigt sich vor allem enttäuscht davon, dass vom Bundesverkehrsministerium offenbar noch kein Auftrag an die Autobahn GmbH (AdB) erteilt wurde, die Machbarkeit der geforderten Tunnellösung zu prüfen: „Trotz der vom Haushaltsausschuss des Bundestages bereitgestellten Finanzmittel für die Machbarkeitsstudie zur Tunnellösung, scheint es noch keinen Auftrag für die Überprüfung der Machbarkeit zu geben. Ich hoffe, dass dieser Auftrag zeitnah mit einem mit der Stadt Duisburg abgestimmten Anforderungsprogramm erteilt und umgesetzt wird und somit nicht zu einer weiteren, zeitlichen Verzögerung bei den Planungen führt.“

In den nächsten Monaten werden nun die Erkenntnisse aus dem Erörterungstermin vom Fernstraßen-Bundesamt ausgewertet, um sie im weiteren Verlauf des Planfeststellungsverfahrens zu berücksichtigen. Dessen Abschluss kann heute noch nicht prognostiziert werden.

Sofern die Einwendungen der Stadt Duisburg und der Bürger allesamt abgeschmettert werden, wird das FBA Baurecht über einen Planfeststellungsbeschluss erteilen. Es ist zu erwarten, dass die Stadt und wohl auch einige betroffene Anwohnende dann Klage einreichen werden, was zu weiteren Verzögerungen führen wird. Die Sturheit der Planungsbehörde ist daher nicht nachvollziehbar, zumal klar ist, dass schon in fünf Jahren die Berliner Brücke die Belastungen nicht mehr aufnehmen kann.
Für uns als ADFC ist es in erster Linie wichtig, dass entlang der neuen Brücke über Ruhr und Häfen auch ein ausreichend breiter Radweg entsteht, der endlich auch für Radfahrende eine umwegfreie Direktverbindung von der Innenstadt in den Norden ermöglicht. Ein anschließender Tunnel böte die Möglichkeit, darauf eine Radschnellverbindung bis nach Marxloh anzulegen.

(Herbert Fürmann)


https://dinslaken-voerde.adfc.de/neuigkeit/a-59-eroerterungstermin

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    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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