Baustelle Emschermündung

Baustelle Emschermündung © ADFC Dinslaken-Voerde e.V.

Umleitung: Durchbruch Emschermündung - Rheinradweg

Nun wird es nicht mehr lange dauern ...

... bis der Durchbruch zwischen Emscher und Rhein erfolgt. Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren und die Baustelle ist für Radfahrer*innen nicht mehr passierbar, denn das befahrbare Stück Rheindeich zwischen Emscher und Steag Kraftwerk wurde gesperrt.

Eine Umleitung ist ausgeschildert und für alle Verkehrsteilnehmer*innen gut sichtbar angebracht. Den Radfahrer*innen aus der näheren Umgebung dürfte sie bekannt sein:

Den Rheindeich von Süden kommend vor der alten Emscherbrücke verlassen, der Strasse Rheinaue nach links folgen, dann nach links in die Hagelstrasse abbiegen. Die Hagelstrasse bis zur Frankfurter Strasse folgen und diese überqueren. Die Eppinkstrasse bis zur Kerkmannstrasse folgen und von dort in die Strasse "Auf der Brey" einbiegen. Nun immer weiter geradeaus fahren, durch den Wohnungswald bis zum Schützenheim. Dort links in die Friedrichstrasse einbiegen. Entgegen allen Empfehlungen (roter Weg) nun der Friedrichstrasse (grüner Weg) bis zur Frankfurterstrasse folgen. Dort rechts abbiegen und an der Querungshilfe, spätestens aber an der Rahmstrasse die Frankfurter Strasse überqueren und bis zur Ahrstrasse folgen. Dort in die Ahrstarsse einbiegen und dieser weiter folgen. Damit ist der Rheinradweg wieder erreicht.

Der ausgeschilderten Umleitung, von Götterswickerhamm kommend hinter dem Steag Kraftwerk zu folgen raten wir aus Sicherheitsgründen ab. Wir empfehlen den oben beschriebenen Weg in umgekehrter Richtung zurück zum Rhein zu folgen.

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https://dinslaken-voerde.adfc.de/artikel/umleitung-durchbruch-emschermuendung-rheinradweg

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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