Corona: ADFC NRW fordert Sofort-Maßnahmen für Radverkehr

Nr. 09/2020, Düsseldorf, 31.03.2020

Während in Berlin ein Pilotprojekt für temporäre Radfahrstreifen in der Corona-Krise gestartet ist, fehlt in Düsseldorf, Köln und vielen anderen NRW-Städten bislang der Mut, dem Fahrrad mehr Priorität einzuräumen. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club in NRW fordert deshalb die Umsetzung von Sofort-Maßnahme für den Radverkehr, damit noch mehr Menschen ohne großes Infektionsrisiko das Fahrrad in den Innenstädten nutzen können.

Durch die Corona-Pandemie hat sich der Alltag in unseren Städten und auch die Mobilität drastisch verändert. Die Debatte um die Verteilung von Platz auf der Straße ist akuter denn je und der Gebrauch des Fahrrads wird sowohl von Politikern als auch von Medizinern empfohlen. „Die Städte in NRW müssen jetzt schnell reagieren und den Menschen, die zu Fuß oder auf dem Rad unterwegs sind, mehr Platz zur Verfügung stellen, damit sich alle mit ausreichendem Abstand bewegen und begegnen können“, sagt Thomas Semmelmann, Vorsitzender des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs in NRW.

Mit Blick auf das geplante Fahrradgesetz für NRW fordert der ADFC NRW, dass die Landespolitik die Kommunen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs gezielter und umfassender unterstützt als bisher. Als temporäres Angebot könnten folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  • 1.    Umwidmung von KFZ-Fahrspuren in geschützte Radfahrstreifen (protected bike lanes)
    Abstand halten ist wichtig! Auf zentralen innerstädtischen Strecken ist es allerdings kaum möglich, dass sich Menschen, die Radfahren und Menschen, die zu Fuß unterwegs sind, mit dem vorgeschriebenen Mindestabstand begegnen können. Weil der Anteil des KFZ-Verkehrs rückläufig ist, sollte auf mehrspurigen Verkehrsachsen temporäre und mit Pöllern gesicherte Radfahrstreifen (Pop-up Bike Lanes) installiert werden, so dass der Radverkehr statt auf schmalen Radwegen in unmittelbarer Nähe zum Fußverkehr geschützt auf der Fahrbahn fließen kann. Dies wurde unter anderem in Berlin und Hamburg bereits innerhalb weniger Tage auf zentralen Achsen umgesetzt. Auch Mönchengladbach hat die Tage reagiert und ähnliches auf der Hindenburgallee installiert.
  • 2.    Ampeln auf Rad- und Fußverkehr einstellen
    An vielen Ampeln erleben Menschen gerade, dass sie zu Fuß oder auf dem Rad auf engem Raum an Ampeln warten müssen, obwohl kaum Autos unterwegs sind. Einige Städte haben in den vergangenen Jahren viel in eine moderne Verkehrssteuerung investiert. Dort, wo es technisch möglich ist, sollten Wartezeiten an Überquerungen reduziert werden und die „Grüne Welle“ sollte auf den Radverkehr eingestellt werden. Bettelampeln per Knopfdruck müssten schon aus hygienischen Gründen umgestellt werden, wie es beispielsweise in Sydney aktuell umgesetzt wird.
  • 3.    Anordnung von Tempo 30
    Leere Straße animieren zum Rasen. Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann die Zahl der Unfälle unmittelbar und effektiv senken. So wird das Personal in Polizei und Behörden, aber auch Rettungsdienste und Krankenhäuser entlastet.
  • 4.    Kostenfreie Leihräder
    Die Leihradsysteme (z.B. Nextbike und Call-a-Bike) könnten wie im Ruhrgebiet und vielen anderen Städten während der Corona-Krise jeweils 30 min. pro Fahrt kostenfrei angeboten werden, um eine Alternative zum ÖPNV zu schaffen. Ebenso können die Leihräder als Ersatz für ausgefallene Privaträder dienen.

Über den ADFC NRW
Der ADFC NRW e.V. ist mit mehr als 46.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. In knapp 40 Kreisverbänden und 100 Ortsgruppen sind wir vor Ort aktiv. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund um das Fahrrad. Als Landesverband werben wir in Politik, Ministerien und Verbänden für eine Verkehrspolitik, die die Potentiale des Fahrrads ausschöpft. Dabei steht die Entwicklung einer umfassenden Radverkehrsinfrastruktur im Mittelpunkt: ein einheitliches Radverkehrssystem für Alltags-, Freizeit- und Urlaubsradfahrer*innen mit hohen Qualitätsstandards und guten Serviceeinrichtungen.


https://dinslaken-voerde.adfc.de/pressemitteilung/corona-adfc-nrw-fordert-sofort-massnahmen-fuer-radverkehr

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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