„Große Koalition“ im Rathaus Oberhausen gegen Radverkehrsförderung

Grüne und CDU im Land im Gegensatz dazu auf Radkurs

Technisches Rathaus Oberhausen

Ein aktueller Antrag (März 2023) von Grünen und CDU im Landtag  trägt den Titel: NRW wird Fahrradland. Er enthält die Forderung an die Landesregierung, die Potentiale des Radverkehrs stärker auszuschöpfen. Unter anderem sollen die 8 derzeit geplanten Radschnellwege beschleunigt realisiert werden. Kommunen sollen mehr Geld aus Fördertöpfen abrufen können. Die Landesregierung soll die Zusammenarbeit mit den Kommunen verbessern. Sie erhält den Auftrag, den Bau von Radwegen an Landstraßen voranzutreiben und die Planungsprozesse beim Radwegebau zu beschleunigen. Außerdem soll mehr Personal bei straßen.nrw für die Radverkehrsförderung eingestellt werden.

Auch wenn das Papier voll ist mit „prüfen“, „anstreben“, „vorantreiben“ oder „analysieren“, ist doch ein starkes Wollen bei den Regierungsparteien in Düsseldorf festzustellen!

Radkurs der Landesregierung in Oberhausen noch nicht angekommen

Leider ist das starke Wollen der von der CDU geführten Landesregierung vor Ort noch nicht angekommen. Es gibt offenbar starke Kräfte in der Ratsfraktion, die die Forderung nach mehr Radverkehrs so sehr stört, dass sie sich einer Förderung vehement in den Weg stellen. Sie tun es quasi im Gleichschritt mit der Oberhausener SPD, also als Große Koalition im Rathaus. Gemeinsam haben sie zuerst einen Antrag zur Behinderung der Radverkehrsförderung eingereicht und dann einen Antrag zur Verbesserung des Radverkehrs verhindert.

Keine Einschränkung des Autoverkehrs zulassen

In einem von der Stadt in Auftrag gegebenen Gutachten hat ein Verkehrsplanungsbüro die Verkehrssituation in Alt-Oberhausen bewertet und konkrete Verbesserungen für die Nahmobilität (Fuß und Rad) vorgeschlagen. Daraufhin beschlossen SPD und CDU, dass „die Förderung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes im Zusammenhang mit dem motorisierten Individualverkehr zu bewerten“ ist.

Im Klartext bedeutet das, dass weiter der Grundsatz gelten soll, den die SPD bereits in den 90er Jahren gegenüber dem ADFC geäußert hat, demzufolge der Radverkehr nur dann gefördert wird, wenn es dadurch zu keinen Einschränkungen des Autoverkehrs kommt.

Im gleichen Beschluss wird gefordert, dass der „Wegfall von PKW-Stellplätzen durch eine bedarfsgerechte und gleichwertige Kompensation von Stellplätzen auszugleichen“ ist. Der öffentliche Raum soll damit weiter vorrangig für das Abstellen von Autos gesichert werden.

Mehr Freiheit bei Tempobegrenzungen

Die Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ setzt sich vornehmlich für mehr Autonomie der Städte und Gemeinden bei der Ausweisung von Tempobegrenzungen ein. Gestartet im Juli 2021 mit sieben Inititiativstädten sind nun bereits 640 Kommunen Teil des deutschlandweiten Bündnisses. Die Städte wollen selbst entscheiden können, wo sie Tempo 30 anordnen. Wenn z.B. Bürger/innen Tempo 30 in einer Straße wünschen, müssen Städte den Wunsch oft ablehnen, obwohl sie ihn für richtig halten. Ein Bundesgesetz läßt den Städten bisher keinen Spielraum. Das wollen die 640 Kommunen ändern, darunter Duisburg, Dortumd, Bochum, Dinslaken und Gladbeck.

Obwohl Städte dadurch für Fußgänger/innen und Radfahrende sicher, leiser und sauberer werden, haben CDU und SPD eine Oberhausener Mitgliedschaft in der Initiative durch gemeinsame Abstimmung in Sinne der Automobilisten verhindert. Für sie gilt es, auf jeden Fall Tempo 50 zu retten. mß


https://dinslaken-voerde.adfc.de/artikel/grosse-koalition-im-rathaus-gegen-radverkehrsfoerderung

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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