ADFC für Kinder und Familien

Mit bunten Mitmach-Angeboten machen wir Fahrradfahren für Familien sicherer und schöner in Duisburg. Seid dabei!

Im April heißt es wieder: Kidical Mass in Duisburg

Am Samstag, 27.04., erobern bunte Familien-Fahrraddemos in ganz Deutschland die Straßen. Wir demonstrieren mit, denn wir wollen, dass sich Kinder und Jugendliche sicher und selbstständig mit dem Fahrrad im Straßenverkehr bewegen können - zur Schule, zu Freund:innen, zum Spielplatz oder zum Sportverein. Bist du mit dabei? Dann komm am 27.04. zu unserer Kidical Mass und fordere mit uns gemeinsam kinderfreundliche Straßen.

Los geht’s um 14.30 Uhr am Ludgeriplatz und um 15.00 Uhr am Hauptbahnhof. Wir freuen uns auf viele kleine und große Radler:innen!

Offenes Mitmach- und Bastelangebot: Gemeinsam machen wir die Kidical Mass richtig bunt!

Am Freitag, 12.04., bieten wir zusammen mit dem Aktionsbündnis Kidical Mass ein offenes Mitmach- und Basteltreffen beim Deutschen Roten Kreuz an. Gemeinsam basteln wir Fahrradschmuck und Demoplakate für unsere Räder und tauschen uns aus, wie wir den Duisburger Verkehr für unsere Kinder sicherer gestalten können.

Wir treffen uns am 12.04. zwischen 15 und 18 Uhr im DRK-Bildungswerk auf der Erfstraße 15. Das Angebot ist offen und kostenlos.

Radlerfrühstück mit Familien

Das monatliche Radlerfrühstück am Samstag, 4.05., wird dieses Mal explizit ein Familienfrühstück (oder Mittagessen ;-) ). Kommt gerne mit der gesamten Familie bei uns im Infoladen vorbei und lasst es Euch schmecken! Im April eröffnen wir unsere neue Spielkiste mit Spielzeug rund ums Fahrrad. Wir freuen uns auf fahrradbegeisterte Familien!

Das Frühstück findet am 04.05. zwischen 11 und 13 Uhr im Infoladen des ADFC auf der Mülheimer Straße 91 statt. Das Angebot ist offen und kostenlos.

Weitere Kinder- und Familienangebote im Sommer!

Das Fahrradjahr 2024 wird auch Familienfahrradjahr im ADFC. Wir stehen im Austausch mit der Stadt, damit wir in den Sommermonaten gemeinsam mit Euch an einigen Wochenenden den Verkehrsübungsplatz in Duissern beschildern, befahren und bespielen können. Freut Euch auch auf Spielplatzfahrradtouren! Wer nichts verpassen will: Meldet Euch doch in unserem Newsletter an.

Oder macht direkt mit in unserer AG Familien im ADFC! Bei Fragen oder Anregungen wendet Euch gerne an Lara Schartau-Engelking.

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Christian Hartmann

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https://dinslaken-voerde.adfc.de/neuigkeit/adfc-fuer-kinder-und-familien

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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