Fahrradstraßen in Wesel
Seit acht Jahren verfügt Wesel über zahlreiche Fahrradstraßen, aktuell sind es 24.

Fahrradstraßen in Wesel
Seit acht Jahren verfügt Wesel über zahlreiche Fahrradstraßen, aktuell sind es 24. Mehr Bewegungsqualität. Mehr Mobilitätsqualität. Mehr Fahrradattraktivität. Diese drei Kernthesen stellen einen wesentlichen Teil des Leitbildes der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS) dar. Die Realisierung von Fahrradstraßen und deren einheitliche Gestaltung trägt wesentlich dazu bei, eine sichtbare Veränderung für die Radfahrenden, aber auch für alle anderen Verkehrsteilnehmenden herbeizuführen.1
Beginn einer Fahrradstraße


Regeln für Fahrradstraßen: Nur Radfahrer, Pedelecs (max. 25 km/h) und E-Scooter dürfen Fahrradstraßen befahren
Mit Zusatzzeichen kann auch Krafträdern und Kraftwagen die Benutzung erlaubt werden.


Zusatzzeichen: Andere Fahrzeuge wie PKW, LKW oder Motorräder dürfen nur Fahrradstraßen mit speziellem Zusatzschild (KFZ frei) befahren.
Radfahrende haben Vorrang auf Fahrradstraße und dürfen nebeneinander fahren. Motorisierte Fahrzeuge (Zusatzschild) dürfen Radfahrende nicht behindern oder gefährden.
Die Geschwindigkeit beträgt höchstens 30 km/h.
Die Fahrradstraßen in Wesel werden überwiegend nur mit dem Verkehrszeichen für Fahrradstraßen mit dem Zusatzschild KFZ frei als solche ausgewiesen, nur wenige Straßen sind mit weitergehenden Markierungen ausgestattet. Hier kommt es also grundsätzlich zu Konflikten zwischen Rad und motorisiertem Verkehr. Ich habe den Eindruck, dass das Schild Fahrradstraße von KFZ leicht übersehen wird. Auch führt das Schild „KFZ frei“ häufig dazu, dass die Straße vom motorisierten Verkehr nicht als Straße für Radfahrende wahrgenommen wird. Die niederländische Bezeichnung „Autos te gast“, also KFZ zu Gast ist hier meiner Meinung nach besser gewählt. Hinzu kommt noch, dass im Navigationssystem häufig fälschlicherweise die Höchstgeschwindigkeit mit 50 km/h für den Innerortsverkehr angegeben wird, statt korrekterweise mit 30 km/h.
Es gibt eine Empfehlung des AGFS, wie eine Fahrradstraße idealerweise markiert werden sollte, um den Radverkehr sicherer zu machen. Der Rat der Stadt Wesel hatte seinerzeit beschlossen, die Empfehlung des AGFS, für die es auch Fördermittel gibt, anzuwenden. In 2024 wurde die knapp 500 m lange Eichenstraße entsprechend dieser Richtlinie markiert, Kosten beliefen sich auf einen mittleren fünfstelligen Betrag.
Es ist sehr verständlich, dass bei solch hohen Kosten die Stadt Wesel von weiteren Markierungen erst einmal abgesehen hat. Jedoch gibt es Fahrradstraßen mit sehr geringem KFZ Verkehr und solche mit höherem motorisiertem Verkehrsaufkommen – wie die Straße „Am Blaufuß“. Für Radfahrende kommt es auf dieser Straße immer wieder zu kritischen Situationen. Auch die Straße „Am Blaufuß“ ist nur mit dem Kennzeichen „Fahrradstraße“ ausgeschildert. Eine sehr ungünstige Ausgangslage für Radfahrende und motorisiertem Verkehr.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, Sicherheit und Verkehr (BSV) hat in seiner Sitzung am 19.02.2025 (Vorlage FB 7/16/25) über die Thematik der Gestaltung von Fahrradstraßen beraten. Eine erste Arbeitsgruppensitzung hat unter Teilnahme von VertreterInnen der Verwaltung, der Fraktionen, des ASG Wesel und des ADFC Wesel am 09.05.2025 stattgefunden. Der ADFC Wesel hat eine Priorisierung von Fahrradstraßen in die Arbeitsgruppe eingebracht. Der ADFC Wesel Vorschlag empfiehlt für Fahrradstraßen mit hohem Konfliktpotenzial, Markierungen zu Beginn der Fahrradstraße in rot aufzubringen (sog. Torsituatiation), um deutlich zu machen, dass hier Radfahrende Vorrang haben.
Torsituation


Für die Straße „Am Blaufuß“ würde das konkret bedeuten, dass zwei große Piktogramme aufgebracht werden, an der Einfahrt von der Nordstraße und an der Einfahrt von der Friedenstraße. Im weiteren Verlauf reichen dort aus Sicht des ADFC Wesel einfache weiße Piktogramme auf dem Asphalt aus.
Fahrbahnmarkierung Fahrradstrasse


Für die Weseler Straßen mit geringem motorisiertem Verkehr reicht es aus Sicht des ADFC Wesel grundsätzlich aus, wenn zusätzlich zu dem Verkehrszeichen einfache weiße Fahrradpiktogramme auf den Asphalt aufgebracht werden und auf die teuren flächendeckenden roten Piktogramme verzichtet wird. Dieses Konzept beinhaltet eine wesentlich höhere Sicherheit für Radfahrende und schont gleichzeitig das Budget der Stadt Wesel.
Die nächsten Sitzungen der Fahrradstraßen-Arbeitsgruppe bleiben abzuwarten.
Quellen:
- Leitfaden AGFS Fahrradstraßen
Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen
- Was macht der ADFC?
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.
weiterlesen - Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?
weiterlesen - Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?
Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.
weiterlesen - Worauf sollte ich als Radfahrer achten?
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.
weiterlesen - Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
weiterlesen - Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.
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