Falschparker blockiert Radfahrerin – keine Konsequenzen? - ADFC Dinslaken-Voerde

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsverein Dinslaken-Voerde e. V.

Falschparker blockiert Radfahrerin – keine Konsequenzen?

Autofahrer blockiert Radweg – Radfahrerin zahlt 35 €. Die Polizei sieht das alleinige Fehlverhalten bei ihr. Kritik: Verursacher bleiben unbehelligt, Ursache wird ignoriert.

Die Situation

Am Abend des 5. Dezembers 2025 gegen 22:45 Uhr fuhr eine Radfahrerin auf der Steinschen Gasse in Duisburg auf dem dort vorgesehenen Radweg. Auf Höhe der Hausnummer 48 wurde der Radweg jedoch durch ein Fahrzeug blockiert: Ein SUV stand auf ganzer Breite auf dem Geh- und Radweg, wodurch der fließende Radverkehr klar ersichtlich vollständig behindert wurde. Ein weiteres Auto befand sich auf der Fahrbahn und ragte teilweise in eine Einfahrt hinein. Der fließende Autoverkehr auf der Fahrbahn hingegen wurde zu keiner Zeit beeinträchtigt.

Zwischen den beiden Fahrzeugen blieb nur eine schmale Lücke. Da der Radweg unpassierbar war und die Straße stark befahren, entschied sich die Radfahrerin, langsam durch diese Lücke zu fahren. Dabei kam es nach Darstellung der Polizei zu einer leichten Berührung eines Fahrzeugs. Ein Mann aus der Umgebung, der den Unfall beobachtet haben will, stoppte die Radfahrerin anschließend, in der er sie am Fahrrad festhielt und vom Rad zog. Er wurde allerdings nicht in der Unfallmitteilung als Zeuge vermerkt. Die Polizei nahm den Vorfall als Verkehrsunfall auf und verhängte gegen die Radfahrerin ein Verwarngeld von 35 Euro.

Wir haben uns eingeschaltet

Die Radfahrerin wandte sich an den ADFC Duisburg, und der bat die Polizei Duisburg um eine Stellungnahme, u. a. dazu, warum die Radfahrerin mit einem Verwarngeld von 35 Euro belangt wurde, die Fahrer:innen der Autos aber nicht. Schließlich gibt es für Halten und Parken auf dem Radweg mit Unfallfolge Bußgelder in Höhe von 100 Euro.

Fast drei Monate später, nach etlichen Nachfragen nicht nur von uns, sondern auch durch die Presse, liegt nun eine Stellungnahme der Polizei vor:

Stellungnahme der Polizei

Die beteiligten Autos seien nach Darstellung der Polizei nicht geparkt gewesen, sondern hätten lediglich verkehrsbedingt gehalten. Auf Basis der Aussage der Radfahrerin und den Darstellungen der Handskizze in der Unfallmitteilung liegt es fern anzunehmen, dass die Autos dort lediglich verkehrsbedingt gehalten haben, um in die Garage einzufahren. Das Auto, das auf der Fahrbahn laut Unfallskizze stand, hätte aus dieser Position keine Gelegenheit gehabt in diese Garage einzufahren. Die Radfahrerin schilderte sogar, dass das Auto dort geparkt habe und kein Fahrer am Steuer gesessen habe.

Ohnehin ist ein behinderndes Halten auf dem Radweg nicht zulässig. Die Autofahrenden hätten regulär auf der Fahrbahn halten müssen, wenn sie erst das Garagentor hätten öffnen wollen.

Die Polizei schrieb in ihrer Stellungnahme, dass ein Vorbeifahren an den abgestellten, gar aus unserer Erkenntnis parkenden Fahrzeugen, „vermeidbar und nicht zwingend erforderlich“ gewesen wäre und die Radfahrerin hätte warten können.

Ein Einordnen in den Fließverkehr und ein Umfahren des Hindernisses über den linken Fahrstreifen wäre zwar möglich, aber die Polizei hat diese legale Ausweichmöglichkeit der Radfahrerin oder in ihrer Antwort an den ADFC nicht empfohlen.

Stattdessen heißt es in der Antwort der Polizei, sie hätte „alternativ die Straßenseite wechseln und die Engstelle umfahren können“.

Haben wir das richtig verstanden?

Die Polizei gibt in ihrer offiziellen Antwort aus der Beschwerdestelle im Auftrag der Behördenleitung an, dass die Radfahrerin zuerst die 4-spurige Fahrbahn inklusive begrünter Mittelinsel hätte überqueren und anschließend ordnungswidrig entgegengesetzt der vorgeschriebenen Fahrtrichtung auf dem gegenüberliegenden Radweg fahren sollen. Mit anderen Worten: Der von anderen blockierte Radweg wird zum alleinigen Problem der Radfahrerin.

Die Radfahrerin sowie der ADFC Duisburg kritisieren, dass die Polizei nicht würdigt, dass der Radweg durch den Pkw blockiert war und diese Situation erst zu dem Vorfall geführt habe.

Der Fall wurde durch einen Artikel in der Zeitung WAZ öffentlich. Die Radfahrerin zeigte im Nachgang eigenständig eine Ordnungswidrigkeit beim Ordnungsamt an.

Die Polizei sieht kein Fehlverhalten

Selten ist das Unrecht derart offenkundig, doch erleben Radfahrende tagtäglich Falschparken - sowie ein Desinteresse der Polizei, dieses zu ahnden.

Nach den vorliegenden Schilderungen wurde eine Radfahrerin mit einer Situation konfrontiert, die leider exemplarisch für die Probleme des Radverkehrs im städtischen Alltag steht. Fahrzeuge blockieren den Radweg vollständig und Radfahrende werden genötigt, die Situation zum Wohl der Autofahrenden und zum eigenen Frust zu lösen. Durch falsch abgestellte oder haltende Fahrzeuge entstehen regelmäßig erheblich gefährliche Situation für Radfahrende. Trotzdem scheint dieses Verhalten im Alltag oft als nebensächlich behandelt zu werden, obwohl es für Radfahrende konkrete Risiken bedeutet.

Der ADFC beanstandet, dass die Blockierung des Radwegs vor Ort offenbar nicht geahndet wurde, also nicht der:die Verursacher:in dieser Situation, sondern das Opfer bestraft wurde.

Selbst wenn die Version der Polizei näher an der Wahrheit wäre, hätte die Polizei die auf dem Fahrradweg haltenden Autofahrer:innen mindestens ebenso belangen müssen. Das Verhalten der Polizei signalisiert den betreffenden Autofahrenden: Ihr habt alles richtig gemacht. Ein Umdenken tritt unter solchen Umständen nicht ein.

Eine offene Frage bleibt

Uns scheint so, dass die offizielle Antwort der Polizei, die der ADFC Duisburg erst Monate später erhalten hat, einseitig den Stellungnahmen der Autofahrer:innen folgt.

Entscheidend ist, dass das Abstellen oder Halten der Autos auf dem Radweg erst zu dieser Situation geführt hat. Dies wirft auch die Frage auf, wie Radfahrende reagieren sollen, wenn ihr vorgesehener Verkehrsraum blockiert ist. Tritt eine gegenteilige Situation ein, also dass ein Radfahrender ein Auto behindert, wird auch hier der Radfahrende zumeist mit Hupen, dichtem Auffahren oder durch zu schnelles und zu enges Überholen diszipliniert bzw. genötigt.

Der ADFC fordert daher das konsequente Ahnden von Verstößen, die den Radverkehr beeinträchtigen, sowie eine stärkere Berücksichtigung der tatsächlichen Ursache solcher Konflikte im Straßenverkehr und eine gleichberechtigte Behandelung von Radfahrenden und Autofahrenden.

Selbst in ihrem Statement hält die Polizei es nicht für nötig herauszustellen, dass sie auch die Belange von Fahrradfahrenden vertritt.

Die Ahndung von Falschparker:innen vollziehe die Polizei Duisburg, so heißt es lapidar im Statement, „sofern die Einsatzlage dies zulässt“.

Des Weiteren bedarf es offensichtlich umfangreicherer Schulungen der Polizist:innen, insbesondere einer stärkeren Sensibilisierung dafür, welche Auswirkungen ein behindernd abgestelltes Fahrzeug für den Fuß- und Radverkehr mit sich bringt.

Gleichwohl ist damit in Zukunft nicht zu rechnen: Unter Federführung u. a. des Duisburger Polizeipräsidenten wurde kürzlich ein umfänglicher Maßnahmenkatalog zur Effizienzgewinnung der Polizei entwickelt, laut dessen „Einsätze zur Auflösung von Verkehrsbehinderungen im ruhenden Verkehr (...) grundsätzlich nicht mehr wahrgenommen werden“ sollten.

Unglaublich, aber wahr:

Das rechtswidrige Beparken von Radwegen wird in der polizeilichen Praxis als Problem des ruhenden Verkehrs definiert. Die Polizei hat damit unserem Verständnis nach schriftlich fixiert, dass sie die Sicherheit von Radfahrenden nicht als ihre Kernaufgabe betrachtet.


Nur wenn Radwege frei und sicher nutzbar sind, kann Radfahren im Alltag zuverlässig und gefahrlos funktionieren.

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