IGA RheinPark (2): Radschnellverbindung vom Grunewald-Knoten zum Rheinpark

Es gab mal einen Plan, mehr als dreizehn Jahre ist es her, einen Radschnellweg (RS1) von Hamm über Essen nach Duisburg zu bauen. Den Plan gibt es heute noch, umgesetzt wurden nur einzelne Teilstücke (zum Beispiel von Essen nach Mülheim).

Gegenüber der Haltestelle „Marienhospital“ wird der IGA-Haupteingang entstehen (rechts im Bild).

In Duisburg soll ein Radschnellweg-Anschluss vom Grunewald-Knoten (Sternbuschweg/Düsseldorfer Straße) bis zum Rheinpark bis zur IGA 2027 fertig sein. (Teil 2 des Artikels „Brücken bauen“)

Von Christoph Eckhardt

Der RS 1 sollte in Duisburg ursprünglich auf einem stillgelegten Gleis durch das Nachtigallental am Alten Friedhof und Bahnhof Hochfeld vorbei zum Rheinpark und parallel zur Eisenbahnbrücke über den Rhein nach Rheinhausen verlaufen. Dieser Plan lässt sich aus verschiedenen bautechnischen Gründen nicht realisieren, erklärt Manfred Klaaßen, ADFC-Spezialist für Radverkehrsinfrastruktur in Bezug auf die großen Stadtentwicklungsgebiete.

Jetzt ist geplant, ihn von der Koloniestraße/Straußstraße zwischen altem Friedhof und der Güterbahn nach Rheinhausen bis zum Sternbuschweg (nähe Kalkweg) zu bauen. Zwischen der Eisenbahnbrücke (Ratinger Weststrecke) und der Düsseldorfer Straße soll die nördliche Autospur in einen breiten Fahrradschnellweg umgewandelt werden. An der Autobahnbrücke soll die Fahrradtrasse nach Norden abzweigen und als RS1 durch das geplante Neubaugebiet Duisburger Dünen zum Hauptbahnhof führen. Auf der Bahnbrücke über die Düsseldorfer Straße entsteht dann eine Abzweigung nach Westen zum Rheinpark. Diese Verbindung soll bis zur IGA 2027 fertig sein, als Fuß- und Radweg zwischen dem Besucherparkplatz an der Südspitze der Duisburger Dünen und dem IGA-Haupteingang.

Grunewald-Knoten

Wie kann der Sternbuschweg an dieser Stelle kreuzungsfrei überquert werden? Manfred Klaaßen schwebte ursprünglich mal vor, direkt am Friedhofsrand eine gebogene Holzbrücke zu bauen, die dann in die neue Fahrradspur unter den sieben Bahn- und Autobahnbrücken einmündet.

Mit einer Einwendung zum Bebauungsplanverfahrens zum RRX hat der ADFC Duisburg den Vorschlag gemacht, die östlichste neu zu bauende Bahnbrücke (Entenfang-Bahn bzw. Ratinger Weststrecke) um einen Fahrradweg zu erweitern (grün).

Wie auch immer – von der Fahrbahnhöhe Sternbuschweg muss die Radschnellverbindung Richtung Rheinpark auf die Ebene der Bahnüberführung über die Düsseldorfer Straße gebracht werden, um dann auf der nördlichen Seite eines Verbindungsgleises (Hauptbahnhof – Hochfeld) auf stillgelegten Gleisen nach Westen zu verlaufen.

Am Bahnhof Hochfeld Süd gibt es derzeit keine Möglichkeiten für einen Radwegverlauf nördlich der Bahn. Daher favorisiert die IGA-Planung auf Vorschlag des ADFC eine Wegführung auf einer alten Werksbahntrasse zwischen Helios-Marienklinik und Paul-Esch-Straße (nähe Hausnummer 74). Von dort müsste die Trasse parallel zur Paul-Esch-Straße über eine Rampe auf die Höhe des stillgelegten Gleises Richtung Grunewald-Knoten gebracht werden.

Nichts Genaues weiß man nicht.

Wie die Planungen der Stadt Duisburg im Detail aussehen, ist uns noch nicht bekannt. Zu hören und zu lesen ist, dass die Grundstücksfragen mit der Bahn geklärt seien und nun die Trassenplanungen vorgenommen werden könnten. Der ADFC hat beim Amt für Stadtentwicklung um ein Informationsgespräch gebeten, um mit den Planerinnen und Planern die Ideen auszutauschen.

Für den ADFC Duisburg sind die Radschnellverbindungen zur IGA 2027 Teil einer dringend nötigen Verkehrswende, mit der viel Autoverkehr auf die umweltfreundlichen Verkehrsarten Fuß-, Rad- sowie Bus- und Bahnverkehr verlagert werden kann – zum Nutzen der Gesundheit und der Umwelt.

Die Zeit drängt.

Wie kann man so schnell – bis 2027 – die vorgesehenen Strecken und Brücken realisieren? Es gibt mittlerweile Radbrücken in Fertigbauweise, die schnell, kostengünstig und klimaneutral verwirklicht werden können (zum Beispiel in Leichtbauweise aus Holz und mit Solarstromerzeugung). Die Chance, zur IGA 2027 zukunftsweisende Radschnellverbindungen fertig zu stellen, sollte sich die Stadt Duisburg nicht entgehen lassen.


Quellenverzeichnis:


https://dinslaken-voerde.adfc.de/neuigkeit/iga-rheinpark-2-radschnellverbindung-vom-grunewald-knoten-zum-rheinpark

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    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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