Schwimmende Photovoltaikanlage auf dem Baggersee in Weeze

Radtour zur Schwimmenden Photovoltaikanlage auf dem Baggersee in Weeze

Unsere Tour „Schwimmende Photovoltaikanlage auf dem Baggersee in Weeze“ fand bei bestem Wetter zum Radfahren statt: angenehme Temperaturen und wenig Wind. Aber wir wollten uns in Weeze ja auch kein Windrad, sondern eine Solar-/ Photovoltaik-Anlage anschauen. Und Sonne haben wir in diesen Juni-Tagen zum Glück reichlich. 

Das besondere an der besuchten Anlage - sie schwimmt auf einem Baggersee! In 2020 hat Rheinland Solar zusammen mit der Hülskens-Gruppe eine 750 Kilowattpeak-Solaranlage auf dem Gewässer eines Kieswerkes in Vorselaer in der Nähe von Weeze installiert. Die Anlage dient zur Eigenversorgung des Kieswerkes und soll einen Großteil des jährlichen Strombedarfs des Werkes decken. Projektpartner Hülskens war als Betreiber des Kieswerks nicht nur Empfänger der Solaranlage, sondern hat auch die schwimmende Unterkonstruktion entwickelt. Mit 750 Kilowattpeak war sie vor zwei Jahren noch die erste und größte schwimmende Photovoltaikanlage in NRW und somit echte Pionierarbeit mit Leuchtturmcharakter. Die Unterkonstruktion wurde als Prototyp speziell für das Projekt entwickelt und kann Vorlage für weitere schwimmende Solaranlagen dienen.

Im Streckenverlauf führte uns die Tour von Rheinberg-Ossenberg über Alpen und Bönninghardt vorbei am Forsthaus Winkel zum ehemaligen Rittersitz „Haus Winkel“ in der Bauernschaft Achterhoek. Kurz vor Winnekendonk führte der unfreiwillige Badeversuch eines Mitfahrers in der Issumer Fleuth, einem Nebenfluss der Niers, zu einem kurzen Schreckmoment. Aber alles verlief zum Glück glimpflich und mit Humor stellte der Betroffene fest, das lediglich der linke Fuß nass geworden war. Hinter Winnekendonk war es nur noch ein kurzer Weg an die östliche Stadtgrenze von Weeze zum GMG Kieswerk der Fa. Huelskens.

Sehr freundlich begrüßt wurden wir hier von Herrn Thielen, einem Mitarbeiter der Fa. Huelskens. Bei der Werksführung ging es sowohl um die mineralischen Rohstoffe des Niederrheins die hier abgebaut werden als auch um die Fakten zur grünen Stromproduktion. Kontrovers wurden Fragen zu den bürokratischen Hürden bei Genehmigungsverfahren für die besichtigte Betriebsstromanlage im Hinblick auf die notwendige Umstellung auf die regenerierbare Energieversorgung diskutiert. 

Um viele Informationen reicher machten wir uns auf die Rückfahrt über Sonsbeck, Bönninghardt und Alpen. Hier verlief alles ohne besondere Vorkommnisse. Nur für die geplante Einkehr mussten wir wegen eines Betriebsausflugs des angedachten Cafés improvisieren und landeten letztendlich im Biergarten „Zum Dahlacker“ in Alpen. Die letzten Kilometer zum Start-/Zielort am Marktplatz in Ossenberg waren dann nur noch ein „Katzen- bzw. Drahteselsprung“. 

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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