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Kampagnenmotiv Mit dem Rad zur Arbeit 2021

20 Jahre „Mit dem Rad zur Arbeit“: Freier Kopf beim Fahrradpendeln

20 Jahre „Mit dem Rad zur Arbeit"

Fahrradpendeln: Freier Kopf und frische Luft

Bereits zum 20. Mal startet die gemeinsame Aktion des Fahrradclub ADFC und der AOK „Mit dem Rad zur Arbeit“. Ab dem 1. Mai können alle Arbeitnehmer:innen in Deutschland geradelte Kilometer sammeln. Coronabedingt dürfen auch wieder Fahrten rund ums Homeoffice angerechnet werden. Ein besonderer Schwerpunkt sind in diesem Jahr Angebote für fahrradfreundliche Arbeitgeber und solche, die es werden wollen. Denn mit passenden Anreizen steigen auch viele Menschen aufs Rad, die bisher gezögert haben.

ADFC-Bundesvorstand Ralf Puslat sagt: „Radfahren ist eine perfekte Gelegenheit, sich an der frischen Luft zu bewegen, in Schwung zu kommen und dabei Spaß zu haben – gerade in Zeiten, in denen Schwimmbäder oder Fitness-Studios geschlossen sind. Ob zur Arbeit, zum Einkaufen, zu Kita, Schule oder Uni. Dass so viele Menschen seit dem Beginn der Coronakrise aufs Rad steigen, ist super für alle: Gut für die Umwelt, für lebenswerte Städte und für die eigene Gesundheit. Dass die Politik die Zeichen der Zeit erkennt und in den kommenden Jahren endlich gute Wege für die steigende Zahl der Radler:innen schaffen will, ist eine Entwicklung, die viele Menschen freut. Denn nur wenn die Wege sicher und gut zu befahren sind, bleiben die Leute dauerhaft dabei.“

Schwerpunkt: Fahrradfreundliche Unternehmen

Ein besonderer Fokus liegt in diesem Jahr auf der Zusammenarbeit mit dem ADFC-Angebot „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“. Interessierte Unternehmen erhalten auf der Webseite der Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ Tipps und Vorschläge, wie sie die Zahl der Fahrradpendler:innen in ihrer Belegschaft steigern können. Zum Beispiel durch Angebote zum Duschen oder Umziehen und die flexible Wahl zwischen Dienstwagen und Dienstfahrrad. Das lohnt sich für beide Seiten, denn Unternehmen, in denen viele Mitarbeiter:innen mit dem Rad zur Arbeit fahren, haben einen niedrigeren Krankenstand, können sich teure Pkw-Stellplätze sparen und eigene Nachhaltigkeitsziele besser erreichen. Gerade während der Coronakrise steigt bei vielen Unternehmen das Interesse der Belegschaft. Zum Beispiel werden immer öfter sichere Abstell­möglichkeiten für E-Bikes angefragt, mit denen auch weitere Wege zur Arbeit geradelt werden können.

Online-Selbstcheck für Arbeitgeber

In einem interaktiven Online-Selbstcheck können Arbeitgeber testen, wie fahrradfreundlich ihr Unternehmen ist. In einem kostenlosen Webinar werden Praxisbeispiele und Infos zum Trendthema Radleasing erläutert. Hier stellen sich auch zwei Unternehmen vor, die als Fahrradfreundlicher Arbeitgeber zertifiziert wurden. Außerdem werden Arbeitgebern anwenderfreundliche Microsites angeboten, um eine Mitarbeiteraktion auf der eigenen Webseite zu starten.

Motivation fürs Alltagsradeln

Bei der Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ können vom 1. Mai bis zum 31. August wieder alle Arbeitnehmer:innen mit dem Rad gefahrene Kilometer sammeln. Wer aufgrund von Corona momentan zu Hause arbeitet, kann auch Fahrten rund ums Homeoffice anrechnen. Anmelden kann man sich auf der Webseite Mit dem Rad zur Arbeit. Mit der Aktion werden jedes Jahr unzählige Menschen motiviert, auch dauerhaft auf gesunde und umweltfreundliche Fortbewegung zu setzen und in die Pedale statt aufs Gas zu treten. Rund 265.000 Beschäftigte sind im vergangenen Jahr mitgeradelt: Ein neuer Teilnahmerekord.

Hinweise an Redaktionen: Das Kampagnenmotiv sowie das Logo zur Aktion finden Sie unten.

Über den ADFC

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit über 200.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

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https://dinslaken-voerde.adfc.de/pressemitteilung/20-jahre-mit-dem-rad-zur-arbeit-freier-kopf-beim-fahrradpendeln

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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