Der Radschnellweg in der Vorzugsvariante des ADFC (blau), von Straßen NRW (grau) und seine Einbindung in bestehende oder geplante Radverkehrsbeziehungen (rot)

ADFC fordert Verbesserungen beim Radschnellweg

Zahlreiche Anregungen, Lösungsvorschläge und Kritikpunkte legen der ADFC Düsseldorf und der ADFC Rhein-Kreis Neuss in einer umfangreichen Stellungnahme zum geplanten Radschnellweg Neuss-Düsseldorf-Langenfeld vor.

Spektakulärster Vorschlag der Fahrradverbände ist die bauliche Integration einer Radbrücke in die Josef-Kardinal-Frings-Brücke, anstatt den Radverkehr oben eng neben der Fahrbahn zu führen.

"Die steilen Rampen vom Rheinufer auf die Josef-Kardinal-Frings-Brücke werden den Anforderungen eines Radschnellwegs nicht gerecht", erläutert Lerke Tyra die Idee, den Radweg auf beiden Rheinseiten direkt vom Deichweg ohne Umwege in die Rheinbrücke zu führen. "Die Qualität des Radschnellweges macht aus, dass ein schnelles Vorankommen möglich ist. Das ist durch die Rampensteigung von über 6 Prozent mit jeweils einer Spitzkehre im Winkel von 180° nicht erreichbar."

Der ADFC hat sich eingehend mit den drei Projektvarianten des zukünftigen Radschnellwegs beschäftigt und neben Kritikpunkten auch Lösungsvorschläge für Problemstellen erarbeitet. "Diese sind oft ganz einfach, manchmal sind es aber auch „Leuchttürme“, wie die Idee eines unter die Rheinbrücke der B1 gehängten Radwegs", erklären Lerke Tyra, stellvertretende Vorsitzende des ADFC Düsseldorf und Heribert Adamsky, Vorsitzender des ADFC Rhein-Kreis Neuss. 

Der ADFC Düsseldorf und der ADFC Neuss unterstreichen noch einmal die Wichtigkeit des geplantes Radschnellwegs. "19.000 Menschen pendeln täglich von Neuss in die Landeshauptstadt, 9.000 von Düsseldorf nach Neuss. Das Potenzial, dass zukünftig viele Menschen diesen Radschnellweg nutzen und so auf Autofahrten verzichten und unsere Kernstädte entlasten, ist riesig", so Heribert Adamsky vom ADFC Rhein-Kreis Neuss.

Der Radschnellweg beginnt am Wendersplatz gleich neben der Neusser City und geht dann weiter Richtung Osten zum Rhein. Der Fluss wird über die Josef-Kardinal-Frings-Brücke gequert, von dort über verschiedene geplante Varianten zur Universität Düsseldorf und von hier parallel zur Münchener Straße bis Benrath geführt. Weiter verläuft die geplante Strecke nach Vorstellungen des ADFC auch hier direkt und kreuzungsfrei Richtung Südosten über Garath bis Monheim und Langenfeld Wolfhagen. Insgesamt soll der Radschnellweg eine Länge von 24 km haben.

Die beiden Fahrradclubs schlagen vor, die Langemarckstraße in Neuss zu unterführen, den Radschnellweg auf kürzestem Weg über den Aderräuscherweg zu führen und die Heinrich-Heine-Universität mit einer kreuzungsfreien Trasse von zwei Seiten zu erschließen. Alle größeren Kreuzungen sollten unbedingt sicher unterquert oder überquert werden können und die vom Land NRW definierten Standards eingehalten werden. Dabei sollte speziell auf ausreichend breite asphaltierte Gehwege neben der Trasse geachtet werden. 

Kritik äußern die beiden Verbände daran, dass die 14 Tage-Frist zur Stellungnahme sehr knapp bemessen waren. Statt einer kontinuierlichen Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit - wie im Leitfaden „Radschnellverbindungen in NRW“ vorgesehen - gab es nur eine extrem kurze Beteiligungsphase.

"Seit dem landesweiten Planungswettbewerb im Jahr 2013 wird an den Planungen des Radschnellwegs gearbeitet und wir hatten jetzt nur zwei Wochen, um unsere Ideen und Änderungswünsche in das wichtige Projekt einzubringen", kritisiert Lerke Tyra vom Düsseldorfer ADFC. "Ein Zeitraum von einem Monat zur Stellungnahme hätte das Projekt nicht wirklich verzögert, uns aber mehr Luft gegeben, mit unseren Mitgliedern Teilaspekte näher zu beleuchten und möglicherweise auch noch andere Varianten zu erarbeiten. Wir wünschen für zukünftige Verfahren ein wenig mehr Zeit für Ehrenamtliche und Menschen vor Ort." Heribert Adamsky vom ADFC Rhein-Kreis Neuss ergänzt: „Solche großen Projekte, die viele Menschen betreffen, sollten schon früh die Bürger und Verbände mit interaktiven Internetseiten und Workshops mitnehmen, so wie man es beim Aachener Radschnellweg Euregio gemacht hat.“


https://dinslaken-voerde.adfc.de/pressemitteilung/adfc-fordert-verbesserungen-beim-radschnellweg-2

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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