Radfahrtipps bei Schnee - Was Radfahrende beachten sollten

Nr. 01/2019, Düsseldorf, 31.01.2019

Fahrradfahren geht auch bei Schnee und Kälte, dabei ist vor allem vorausschauendes Fahren gefragt. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club Nordrhein-Westfalen (ADFC NRW) empfiehlt bei rutschigen Streckenverhältnissen:

-    Abstand halten
-    Tempo reduzieren
-    frühzeitig und maßvoll bremsen
-    in Kurven - bei Schnee und Glätte - weder treten, noch bremsen
-    auf Glatteis möglichst nicht lenken, besser ausrollen - statt bremsen
-    etwas Luft aus den Reifen lassen, denn mehr Reibung verringert die Wegrutschgefahr

Sollten Radwege nicht gestreut oder geräumt sein, entfällt die Benutzungspflicht. Der ADFC NRW rät Radfahrenden in dem Fall auf der Fahrbahn zu fahren. Auf Gehwege dürfen Radfahrer nicht ausweichen.
Autofahrer sollten ihre Fahrweise auf schlechte Sichtverhältnisse und rutschige Fahrbahnen einstellen. Statt des vorgeschriebenen 1,5 m Abstands sollten Autofahrer aus Sicherheitsgründen besser 2 m Abstand beim Überholen von Radfahrern halten.

Abgefahrene Reifen wechseln
Wichtig ist, im Winter Reifen mit abgefahrenem Profil auszutauschen und breite Reifen einer dünnen Variante vorzuziehen. Manche Hersteller bieten auch spezielle Winterreifen an, die durch eine besondere Gummimischung mehr Grip garantieren sollen. Noch mehr Kontrolle bei Eis und Schnee bieten Reifen mit Spikes. Die Metallstifte, die sich seitlich im Mantel befinden, haben jedoch den Nachteil, dass sie bei eisfreier Fahrbahn das Rad langsamer machen. Wer sich bei Schnee und Eis unsicher fühlt, kann zudem den Sattel ein paar Zentimeter niedriger stellen für eine bessere Balance. Nicht zuletzt sollten Radler*innen im Winter statt auf Klick-Pedale lieber auf klassische Pedale setzen.

Bei Dämmerung Licht einschalten
In der dunklen Jahreszeit ist gute Sichtbarkeit für Radfahrer*innen ein Muss. Unabhängig davon, ob Scheinwerfer und Rücklicht von einem Dynamo, von Batterie oder einem Akku betrieben werden – die Beleuchtung muss einwandfrei funktionieren und vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zugelassen sein. Gesetzlich vorgeschrieben sind ein Frontscheinwerfer mit großem weißen Reflektor, ein Rücklicht und ein großer roter Reflektor hinten, nach vorne und hinten wirkende gelbe Reflektoren an den Pedalen, durchgehende Reflexstreifen an den Reifen oder je zwei gelbe Speichenreflektoren in jedem Laufrad. Der ADFC NRW rät, das Fahrradlicht schon bei Dämmerung einzuschalten, die in der dunklen Jahreszeit bereits früh eintritt. Außerdem empfiehlt der Fahrradclub eine möglichst wartungsfreie Lichttechnik wie den Nabendynamo, ein LED-Rücklicht und LED-Frontscheinwerfer jeweils mit Standlicht. Blinkende Beleuchtung ist am Fahrrad übrigens nicht zugelassen.

Helle Kleidung mit zusätzlichen Reflektoren
Auch helle Kleidung und zusätzliche Reflektoren an Jacke, Hose oder Helm erhöhen die Sichtbarkeit von Radler*innen. Zwiebel-Look, wasserfeste Schuhe und warme Socken helfen, den Körper bei Kälte und Fahrtwind warm zu halten. Das gilt insbesondere auch für Pedelec-Fahrer*innen. An die Hände gehören Fingerhandschuhe, am besten atmungsaktive und wasserdichte Radhandschuhe speziell für den Winter. Wenn es richtig kalt wird, sollten keine freien Hautstellen hervorblitzen.

Pedelec-Akkus vor Kälte schützen
Im Winter sollten Fahrräder und besonders Pedelecs trocken und geschützt stehen, z.B. im Keller, Hausflur oder unter einer Schutzhülle. Wer den Akku des Pedelecs über Nacht mit ins Haus nimmt, sorgt dafür, dass die Batterie nicht durch Kälte beschädigt wird. Zusätzlichen Schutz bieten an kalten Tagen auch Neopren-Hüllen für den Akku.

Fahrradpflege
Sobald auf der Fahrbahn Salz gestreut wird, besteht Rostgefahr. Deshalb: Salz regelmäßig vom Fahrradrahmen wischen und die Kette häufiger reinigen und mit speziellem Kettenöl für nasse Bedingungen einölen. Ein Tipp: Ein kleines Enteisungsspray in der Tasche öffnet zugefrorene Fahrradschlösser nach einem langen Arbeitstag.

Über den ADFC NRW
Der ADFC NRW e.V. ist mit fast 42.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. In knapp 40 Kreisverbänden und 100 Ortsgruppen sind wir vor Ort aktiv. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund um das Fahrrad. Als Landesverband werben wir in Politik, Ministerien und Verbänden für eine Verkehrspolitik, die die Potentiale des Fahrrads ausschöpft. Dabei steht die Entwicklung einer umfassenden Radverkehrsinfrastruktur im Mittelpunkt: ein einheitliches Radverkehrssystem für Alltags-, Freizeit- und Urlaubsradfahrer*innen mit hohen Qualitätsstandards und guten Serviceeinrichtungen.


https://dinslaken-voerde.adfc.de/pressemitteilung/radfahrtipps-bei-schnee-was-radfahrende-beachten-sollten

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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