Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsverein Dinslaken-Voerde e. V.

Radfahrer - Geschlossener Verband

Radfahrer - Geschlossener Verband © ADFC Harald Joswig

Fahren im geschlossenen Verband

Wenn mehr als 15 Radfahrer gemeinsam unterwegs sind, stellen zusammen grundsätzlich ebenfalls einen geschlossenen Verband dar. Die entsprechende Regelung findet sich in § 27 der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Wenn mehr als 15 Radfahrer gemeinsam unterwegs sind, dürfen sie einen geschlossenen Verband bilden. Die entsprechende Regelung findet sich in § 27 der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Ein geschlossener Verband muss als solcher für andere Verkehrsteilnehmer erkennbar sein - eine besondere Kennzeichnung wie bei Kraftfahrzeugen ist für Radfahrer nicht vorgesehen, kann jedoch geführt werden. Maßgeblich dürfte daher der äußere Eindruck sein, insbesondere das Fahren in der Gruppe.

Radfahrer, die einen geschlossenen Verband bilden, dürfen zu zweit nebeneinander fahren. Es ist jedoch unbedingt auf ausreichenden Sicherheitsabstand sowohl zum Vordermann als auch zum Nebenmann zu achten - eine Gefährdung anderer Verbandsmitglieder ist jederzeit auszuschließen. Ein Verband bildet verkehrsrechtlich ein Fahrzeug, was einige Sonderregeln mit sich bringt:

  • Wenn die ersten Fahrzeuge eines Verbandes in eine Kreuzung eingefahren sind, müssen die restlichen Fahrzeuge folgen, auch wenn die Ampel zwischendurch auf "Rot" umspringt
  • Beim Passieren einer Einmündung gilt ähnliches: Wenn der Verband auf der nachrangigen Straße unterwegs ist, darf er die Einmündung komplett passieren, auch wenn zwischenzeitlich ein bevorrechtigtes Fahrzeug auftaucht. Die Vorfahrt darf jedoch nicht erzwungen werden.

Das Fahren von Radfahrern nebeneinander ist durchaus im Interesse anderer Verkehrsteilnehmer. Führen 20 Radfahrer vergleichweise weit auseinandergezogen hintereinander (und bilden damit keinen Verband), sind sie praktisch nicht StVO-konform zu überholen.

Radfahrer, die im Verband fahren, sind von der Radwegbenutzungspflicht ausgenommen. Die weit überwiegende Teil der Radverkehrsführungen ist nicht breit genug um von einem Verband befahren zu werden.

Der Führer eines Verbandes, bei ADFC-Touren für gewöhnlich der Tourenleiter, hat dafür Sorge zu tragen, dass der Verband sich gemäß den Verkehrsregeln verhält. Dies gilt insbesondere für Geschwindigkeit, Abstand und das Überholen. Den Anweisungen des Verbandsführers ist daher unbedingt Folge zu leisten.

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