StVO - Zeichen 250: Verbot für Fahrzeuge aller Art

StVO - Zeichen 250: Verbot für Fahrzeuge aller Art © ADFC Dinslaken-Voerde

Verkehrszeichen, die uns das Radeln verbieten

 

Wo kein Kläger, da kein Richter - mal eben einen Weg nutzen, der für zu Fuß gehende reserviert ist, verkehrt herum durch eine Einbahnstraße fahren oder das Verbot der Durchfahrt ignorieren - die tägliche Praxis vieler Radfahrer.

 

Verkehrszeichen

15.08.20

 

die uns das Radeln verbieten

Wo kein Kläger, da kein Richter ... mal eben kurz einen Weg nutzen, der für zu Fuß gehende reserviert ist, verkehrt herum durch eine Einbahnstraße fahren oder einfach das Verbot der Durchfahrt ignorieren - die tägliche Praxis vieler Radfahrer. Dem müssen wir uns als ADFC nicht anschließen.

Wir stehen in der Öffentlichkeit (besonders mit unseren Warnwesten) und werden auch wahrgenommen ... aber hoffentlich nur positiv als Vorbilder. 

Wenn Tourenleiter eine Tour planen, dann bitte als Route, denn nur dann werden bei den OSM Karten die Regeln beachtet. Wer Tracks zeichnet, der weiß nicht ob eine Strasse von Radfahrenden benutzt werden darf.

239: Gehweg

 

Dieses Verkehrszeichen ist ein blaues, rundes Schild mit Fußgängern als Symbol. Abgebildet ist ein Erwachsener, der mit einem Kind an der Hand läuft.

Was bedeutet das Verkehrsschild?

Beim Schild 239 handelt es sich um ein reines Fußgänger-Schild. Der Weg darf nur als Gehweg von Fußgängern genutzt werden. Es handelt sich hier um einen Sonderweg für Fußgänger.

Daneben gibt es noch die Zeichen 240 und 241, die anzeigen, dass es einen gemeinsamen Weg für Radler und Fußgänger gibt oder Fuß- und Radweg getrennt genutzt werden müssen.

 Was soll man tun?

Fußgänger müssen diesen Sonderweg nehmen. Für alle anderen Verkehrsteilnehmer ist der Weg verboten. Ausgenommen sind Rad fahrende Kinder bis 10 Jahre und deren Begleitung.

242.1: Beginn eines Fußgängerbereichs

 

Dieses Verkehrszeichen ist ein quadratisches Schild mit einem blauen, runden Fußgänger-Symbol und der Aufschrift „ZONE“.

Was bedeutet das Verkehrsschild?

Hier beginnt eine Fußgängerzone bzw. ein Fußgängerbereich. Im Fußgängerbereich ist nur Fußgängerverkehr gestattet. Das Ende der Zone ist durch ein graues, durchgestrichenes Schild gekennzeichnet.

Was soll man tun?

In Fußgängerzonen darf nicht gefahren werden.

250: Verbot für Fahrzeuge aller Art

 

Das Schild 250 „Durchfahrt Verboten“ bedeutet laut StVO Verbot für Fahrzeuge aller Art. Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich der Begriff "Durchfahrt verboten" eingebürgert. In der StVO ist allerdings nicht von Durchfahrt die Rede, sondern es handelt sich um ein Verbot für Fahrzeuge, dies gilt auch für Radfahrer. 

 Wo stehen "Durchfahrt verboten" Schilder?

 Die Verbotszeichen wie das „Durchfahrt verboten Schild“ stehen auf der rechten Fahrbahnseite oder sind über der Spur angebracht wenn sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen gelten. Genau an der Stelle wo das Verbotszeichen angebracht ist, gilt die Anordnung bzw. das Verbot in Fahrtrichtung.

 Welche "Durchfahrt verboten" Schilder gibt es?

Man unterscheidet zwischen Verkehrsschildern und Verbotsschildern. Das Verbotsschild Roter Kreis mit weißer Innenfläche bedeutet: Hier dürfen Fahrzeuge jeglicher Art (gilt auch für Fahrräder) nicht durchfahren. Auf der weißen Innenfläche können Zusatzinformationen enthalten sein, welche Fahrzeuge genau für die Durchfahrt verboten sind. Zum Beispiel Verbot für LKWs oder Verbot für Radfahrer.

254: Verbot für Radverkehr

 

Dieses Verkehrszeichen ist ein rundes Schild mit roter Umrandung und einem Fahrrad Symbol in der Mitte.

Was bedeutet das Verkehrsschild?

Dieses wichtige Vorschriftzeichen heißt: Verbot für alle nicht-motorisierten Zweiräder. Das Schild findet man häufig in Fußgängerzonen oder in verkehrsberuhigten Zonen.

Alle Vorschriftzeichen mit rotem Rand bedeuten generell ein Verbot.

Was soll man tun?

Hier darf man als Radfahrer nicht hineinfahren. Zusatzschilder müssen beachtet werden.

267: Verbot der Einfahrt

 

Dieses Verkehrszeichen ist ein rundes, rotes Schild mit weißem Balken in der Mitte.

Was bedeutet das Verkehrsschild?

Dieses Vorschriftzeichen heißt: Verbot der Einfahrt. Oft steht das Schild am anderen Ende von Einbahnstraßen. Beim Zeichen 267 ist nur das Hineinfahren verboten. Hinter dem Zeichen 250 Verbot für Fahrzeuge aller Art herrscht dagegen absolutes Verkehrsverbot.

Alle Vorschriftzeichen mit rotem Rand bedeuten generell ein Verbot.

 Was soll man tun?

Hier darf man niemals hineinfahren. Zusätzlich sollte man auf die Fahrzeuge achten, die aus der Straße herausfahren können. Zusatzschilder (wie Fahrrad frei) müssen beachtet werden.

 

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

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