Radweg gesperrt

© ADFC | Timo Müller

Bauphase Kreisverkehr Augustastraße/Katharinenstraße

Während der Bauphase von dem Kreisverkehr in 2020 haben wir darauf geachtet, dass der Radverkehr auf dem Radweg, genau wie der KFZ-Verkehr auf der Fahrbahn, ohne Probleme passieren kann.

Solange die Bauwerke der damaligen Ampelanlagen vorhanden waren, konnten die Radfahrer*innen von West nach Ost den Radweg benutzen. Im Februar 2020 hat sich das schlagartig geändert. Als die restlichen alten Bauwerke abgebaut wurden, standen die Radfahrer*innen auf einmal vor einem Bauzaun, der die Weiterfahrt verhindert hat.
Ein manches standen die Radfahrer*innen am Fahrbahnrand und musste abwiegen, ob man versucht, auf die Fahrbahn zu gelangen, was sich schwierig erwies, oder die Fußgängerampel zu benutzen, um auf die gegenüberliegende Seite zu kommen und das Teilstück ab der Apotheke bis nach EDEKA zu schieben.

Wir haben die Situation ein paar Tage beobachtet und haben der Stadt ein Konzept vorgeschlagen, wie die Radfahrer*innen gefahrlos von dem Radweg auf die Fahrbahn vor der Fußgängerampel geleitet werden könnten. Wir haben uns entschieden, so wenig Platz dem KFZ-Verkehr zu nehmen, wie es nur ging, damit unsere Idee angenommen wird.
Ohne große Diskussionen hat die Stadt Dinslaken nicht unser Konzept aufgenommen, sondern es wurden dem KFZ-Verkehr auf der Länge mehr Platz weggenommen.

Für die Umsetzung wurden Führungslinien vom Radweg auf die Fahrbahn gezeichnet, wie die Radfahrer*innen von dem Radweg auf die Fahrbahn gelangen. Der Teilbereich wurde mit Leitbaken abgesichert, dass der KFZ-Verkehr bei der Zufahrt abstand halten musste, und die Geschwindigkeit war auf 20 KM/h begrenzt.

Wenige haben das Angebot angenommen, weil man nicht gewohnt war, dass es für Radfahrer*innen neuerdings solche Anweisungen gibt.

Als der Bauzaun entfernt wurde, gab es wohl einen Radweg, der noch nicht freigegeben war, weil er in den nicht fertigen Kreisverkehr geführt hatte, der von beiden Seiten befahrbar war und das durch eine Ampelschaltung geregelt wurde. Die Radfahrer*innen die die Markierungen missachtet haben und sich nicht auf die Fahrbahn leiten lassen haben, sind in den Kreisverkehr hinein gefahren und unter ungünstigen Umständen ist Ihnen ein LKW frontal entgegengekommen.

In Dinslaken wird bei Baustellen immer mehr auf den Radverkehr geachtet, daher ist es unbedingt wichtig, sich von den geltenden Regeln leiten zu lassen.

Bei den Silvestergrüßen 2020 hat unsere Bürgermeisterin die Fertigstellung von dem Kreisverkehr bestätigt.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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