Maskenpflicht auf dem Neutorplatz
Was bedeutet die Maskenpflicht für Radfahrer*innen?
Laut der Allgemeinverfügung der Stadt Dinslaken vom 19.10.2020 muss man im Bereich von dem Neutorplatz eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Diese Verordnung gilt lediglich für Fußgänger*innen, wenn wir als Radfahrer*innen den Platz befahren, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung nicht erforderlich, wir dürfen den Platz einfach befahren. Der Hacken bei der Sache ist wohl, sobald wir anhalten, gelten wir als Fußgänger*innen und dann muss die Mund-Nasen-Bedeckung aufgezogen werden.
Der Neutorplatz gilt als Fußgänger Zone und für Radfahrer ist das Überfahren mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ erlaubt, dass wiederum heißt, man darf den Platz nur in Schrittgeschwindigkeit überfahren.