Gruppe vor Schloß Beck

Gruppe vor Schloß Beck © ADFC Dinslaken-Voerde

Vom Wolfsgebiet zum „Lustschloss" 45.KW - 2022

Zur Emschermündung hätten wir fahren müssen. Tags zuvor fand das Umleitungs- oder Flussbettöffnungsspektakel statt. Hätten! Haben wir aber nicht.

Warum nicht? Nun, ein Tag später, war nichts mehr los. Außerdem kommen wir sehr wahrscheinlich noch an anderen Donnerstagen dort vorbei. Und so aufregend, nein: spannend war und ist das alles sowieso nicht. Statt dessen radelten wir in östlicher Richtung durch viel Wald, Wald, in dem der Wolf – oder sind’s inzwischen ein paar mehr? – Beute suchend herumschleicht. Gesehen haben wir nicht einen! Wie auch! Der Hünxer Wald ist doch kein Streichelzoo! Wenn aber die Wölfe sich an die Menschen und damit auch an Radfahrende gewöhnen, was einige, wie in der Zeitung mal zu lesen war, befürchten, und uns dann noch auflauern? Warten wir es ab. Jedenfalls wird dann auch der wie die Letzte auf ein Pedelec umsatteln. Der Sicherheit wegen. Genug des Unsinns, nun zu den Fakten!

Mit etwa zwölf Pedalisten im Schlepp zog der Vorfahrer H.-D. los, querte die B8, und wenig später entschwanden die gelb Bewesteten meinen Blicken – fast. Ich hatte ein technisches Problem und dem Nachfahrer signalisiert, dass er nicht zum Halt rufen solle. Fern vor mir fegten sie dann vor mir dahin. Erst als die Gruppe hielt, um sich am Anblick eines Blumenackers zu erfreuen, erreichte ich sie, und ich  erfreute mich nun weniger an den Blumen, als an den technisch versierten und hilfsbereiten Mitradlern, die mein Fahrgerät wieder voll funktionsfähig machten.

Nachdem sich wenig später noch eine paar Gesellen und eine Gesellin angeschlossen hatten, waren wir vier Personen mehr, als die StVO als Mindestzahl für einen „Verband“ festgelegt hat. Es ging weiter gen Osten auf schon irgendwann ein- oder mehrmals befahrenen Wegen. Da bog der Vorfahrer unversehens rechts in einen Feldweg ab, den wir noch nie, echt!, noch nie gefahren waren. Folgsam folgten wir ihm, einige wohl verdutzt. Da hieß der Vorfahrer alle anzuhalten, Räder am Wegesrand abzustellen: Pause!

Ein weises Vorgehen. Auch wenn auf der gerade verlassenen Straße weder Panzer, Brötchenholerin noch Rennradfahrer*in mit entsprechenden Fahrzeugen daher kamen, konnte auch kein*e partiell*e Gehörlose*r – solche gibt es ja, wenn „rechts ran!“ lautstark gefordert wird – die Straße mit seinem, bzw. ihrem Zweikreiser versperren.

Wohin es weiter gehen sollte, war ja zuvor kund getan. Mithin war niemand verwundert, als hinter einem Zaun am Wegesrand Geräte, Gerüste und Equipment des heutigen Movie Park Germany auftauchten, was sich früher einmal „Traumpark“ nannte. Einige hatten das Ganze schon einmal mit Kindern oder Enkelkindern besucht, 

Wenig später stehen wir vor dem Schloss Beck, Spätbarock, das seit jeher der „reinen Freizeitgestaltung“ dient, wie man bei Wikipedia erfährt. Das  Schloss galt auch als „Lustschloss“ (Maison de Plaisance), ein herzögliches Bordell? Wer weiß! Heute in der Spaßgesellschaft könnten solche Bauwerke vielleicht als „Spaßschlösser“ gelten. Wer hat sie damals wie finanziert?  Zeitweilig sei hier auch Schnaps gebrannt worden, weiß Wikipedia ebenfalls. Schnaps und Spaß – da lasse man der Phantasie freien Lauf. Egal  hier war der Wendepunkt unserer Rundfahrt. Nun ging es gen Westen, Richtung Heimat, und am Weg lag der Schmücker Hof.

Waren in dem nun noblen und großen Raum, wo einst Schwein und Rindvieh versorgt wurden, die Tische für eine große, festliche Gesellschaft gedeckt, hatte man für uns dort einen einfachen vorgesehen. Kaffee und Kuchen oder anderes Gebäck bestellten die meisten. NN wünschte Suppe, die dann allerdings so heiß war, dass er sie nicht unverzüglich in sich hinein löffeln konnte, wodurch es denn auch eine kleine Verzögerung im Betriebsablauf kam. Aber: „Wir sind ja nicht auf der Flucht“!

Ortsmitte Kirchellen umfuhren wir durch ein Gebiet, in dem sich noch vor ein paar Jahren Fuchs und Hase „Gute Nacht“ haben sagen können, heute jedoch Herr Meier vor seinem Häuschen ein paar Quadratmeter Rasen pflegt und Klein Willi mit dem Dreirad herumfährt. Fuchs und Hase  - das war einmal.

Schwarze Heide, Meesenhof, Hünxe. Hier ist die Brücke über die Autobahn derart verrammelt, dass ein Durchkommen für dreiräderige Fahrzeuge schwierig, für Tandems oder Lastenräder unmöglich wird.*  

Wie üblich, strebten nun die einzelnen Rundfahrtteilnehmer*innen auf dem kürzesten Weg den eigenen, häuslichen Gefilden zu, nachdem der Vorfahrer sein Amt bzw. seinen „Auftrag“ an mich weitergegeben hatte. Nach 62 km war denn die Mitte der Welt – nein: die Mitte von Voerde erreicht. 

__________________

*Hünxe,3 darauf aufmerksam gemacht, antwortete schlicht und einfach:

„Standort Opschlagweg 21 / Zuständige Verwaltung: Gemeinde Hünxe / Alter Status: gesehen / neuer Status: abgelehnt

(  https://www.meldooplus.de/webV2/web.html#/h%C3%BCnxe  )

Und so sah die Mail aus:

Standort:

Opschlagweg 21, 46569 Hünxe

Zuständige Verwaltung:

Gemeinde Hünxe

Alter Status:

Gesehen

Neuer Status:

Abgelehnt

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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